Geschäfts- und Lieferbedingungen

Alle Preise gelten zzgl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Einzelrechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Monatssammelaufstellung (außer es gilt eine gesonderte Vereinbarung). Bei einer Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 3% bzw. 2% Skonto bei Zahlung durch unser Einzugsverfahren. Wechsel und Schecks gelten erst bei endgültiger Einlösung als Zahlung. Diskontspesen trägt der Käufer. Gegen Zahlungsansprüche der Thumfart´s Zahntechnik GmbH kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Bei Beteiligung der Thumfart´s Zahntechnik GmbH an Factoringkosten entfällt die Skonto-Abzugsmöglichkeit.

Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz, bzw. bei kaufmännisch betriebenen Praxen oder Kliniken 8% über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) berechnet werden.

Die Berechnung erfolgt nach unseren zum Datum der Fertigstellung des jeweiligen Auftrags gültigen Preislisten, die auf Anforderung übermittelt werden. Edelmetalle, Zähne, Geschiebe und sonstige direkt abrechenbaren Materialien werden zu den Tagespreisen der Hersteller und den jeweils gültigen Abrechnungsvorschriften der Krankenkassen abgerechnet.

Lieferverzögerungen, die auf Ereignisse außerhalb des von uns zu vertretenden Betriebsrisikos zurückzuführen sind, berechtigen uns, die Lieferung um einen angemessenen Zeitraum hinauszuschieben.

Eigentumsvorbehalt: An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der Nebenforderungen. Eine Verpfändung, Abtretung oder Sicherungsübereignung der gelieferten Aufträge und der daraus entstehenden Forderungen ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind Factoringvereinbarungen.

Wir garantieren exakte Passgenauigkeit auf dem Meistermodell, bzw. wenn angeliefert, ebenso auf dem Kontrollmodell

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Rotthalmünster.