Berufsordnung für die Bayerischen Zahnärzte

§6   Dem Zahnarzt ist es nicht gestattet, für die Versorgung und Empfehlung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln oder Medizinprodukten von dem Hersteller oder Händler ein Entgelt oder eine sonstige wirtschaftliche Vergünstigung zu fordern, sich versprechen oder gewähren zu lassen.

Dieser Grundsatz hat schon vielen Zahnärzten die Lizenz gekostet. z.B. der Skandal, als die Zahnärzte Chinakronen zu deutsche Preisen verkauft haben.

Wir möchten Ihnen eine legale Möglichkeit bieten, mit der Sie durch die Miles & More Abrechnung Ihrer Zahntechnikerrechnung Punkte und Meilen sammel können und sich vielleicht bald einen Flug, vielleicht für die nächste Fortbildungsveranstaltung oder die Kaffeemaschine für Ihr Büro aussuchen können.

Außerdem beteiligen wir uns an Ihrer Abrechnungsfirma für unser Laborrechnung, wenn Ihre Firma so einen Abrechnungsmodus anbietet.

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